Fahrzeugkauf

Wenn es bei An- und Verkauf eines Fahrzeuges zu Konflikten bezüglich der Garantie oder Gewährleistung kommt, sind diese Informationen zu beachten.
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel, welche zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren, geradezustehen.
Händler dürfen die Gewährleistung nicht einschränken oder ausschließen!
Die Garantie hingegen ist eine freiwillige, vertragliche Zusatzleistung die vom Garantiegeber – im Bezug auf die Dauer und Bedingungen – frei gestaltet werden kann. (z.B. die Auflage für regelmäßiges Service in einer Fachwerkstätte)
Damit man seine Ansprüche durchsetzen kann, muss der Käufer jedoch nach einer gewissen Zeit beweisen können, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand.
Private Verkäufer sind durchaus berechtigt die Gewährleistung komplett auszuschließen. Jedoch versichert dieser Ausschluss nicht, dass der Kauf ohne Auseinandersetzungen abgeschlossen werden kann.
Hilfe bietet hier der KFZ – Vertragsrechtsschutz
Dieser „Rechtsschutz – Baustein“, der Streitereien die sich im Zusammenhang mit Verträgen rund ums Fahrzeug ergeben können, ist be i fast allen KFZ Rechtsschutz Verträgen obligatorisch eingeschlossen!
Zu beachten ist allerdings, dass es im Fahrzeugrechtschutz die Möglichkeit gibt nur ein Fahrzeug mit Nennung des Kennzeichens zu versichern. So wie die Möglichkeit „sämtliche privatgenutzte Fahrzeuge“ zu versichern. Im Falle des Kaufes eines zusätzlichen Fahrzeuges würde die erste angeführte Versicherungsmöglichkeit nicht mehr ausreichen.

Bei offenen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens
Akad. Vkfm.
Christian Hofer