Pergola

In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, ob bei einer Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung die in einer Pergola befindlichen Sachen des/der VersicherungsnehmerIn im Schadenfall (z.B. Brand) mitversichert sind?

Als versichert gelten Räume eines Gebäudes, die als abgegrenzt und verschließbar zu sehen sind und die im verschlossenen Zustand Unbefugte davon abhält bzw. sie zwingt, einer der Mittel des erschwerten Diebstahls anzuwenden, um sich Zutritt zu verschaffen.

Da eine Pergola in den meisten Fällen diese Kriterien nicht erfüllt, da nicht allseitig umschlossen, und somit in einem nicht um-schlossen Raum auch nicht eingebrochen werden kann, besteht hier keine Deckung. Auch nicht bei einem Brandschaden, weil es sich bei einer Pergola per Definition um kein Gebäude handelt. Dies kann aber von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften durch-aus unterschiedlich ausgelegt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich den bestehenden Versicherungsvertrag überprüfen zu lassen.

Bei offenen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens

Akad. Vkfm. Christian Hofer