Drohnen

Dadurch, dass Drohnen und Quadrocopter in den letzten Jahren immer günstiger geworden sind, ist gleichzeitig die Beliebtheit dieser ferngesteuerten Fluggeräte enorm gestiegen. 2016 wurden sie, lt. Meldungen des Handels, als Weihnachtsgeschenke sehr stark nachgefragt.

Die Verwendung reicht von Spielzeug über Modellflug bis hin zur kommerziell- und professionellen Nutzung.

Je nach Gewicht und Einsatzgebiet werden die Geräte in Klassen eingeteilt: Je schwerer eine Drohne und je dichter der Einsatzort besiedelt ist, desto umfangreicher werden die Vorschriften und Auflagen. Wie schnell – auch bei professionellem Einsatz -etwas passieren kann, hat man gesehen als vor einiger Zeit eine Kamera-Drohne den Rennläufer Marcel Hirscher nur knapp verfehlte.  

Auch wenn für die Klassen „Spielzeug“ und „Modellflug“ seitens der Luftfahrtbehörde keine Bewilligung erforderlich ist, bleibt immer noch eine Frage offen: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn etwas passiert, wenn aus Spaß Ernst wird??? Die Privathaftpflichtversicherung, die automatisch in jeder Haushaltversicherung inkludiert ist, deckt Schäden nur aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Flugmodellen bis zu einem Fluggewicht von 5 kg.

Das heißt: Personen- und Sachschäden, die durch Motor betriebene  Flugmodelle verursacht werden, sind nicht versichert!

Erst ganz wenige Gesellschaften haben bei den neuesten Tarifen auf diesen aktuellen Trend reagiert und „Spielzeug“- Drohnen (unter 79 Joule Bewegungsenergie und nicht höher als 30m über Grund betrieben) neu in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Für Geräte die aus diesen Standards herausfallen, gibt es spezielle Drohnenversicherungen.

Akad. Vkfm.

Christian Hofer

Staatl. gepr. Versicherungsmakler

Martin König