Technische Versicherung / Maschinenbruch
Versicherungsschutz für fahrbare oder transportable Baugeräte sowie sonstige fahrbare Sachen, z.B. Radlader, Bagger, Turmdrehkräne, landwirtschaftliche Maschinen (Traktor, Schlepper, Erntemaschinen, Mähdrescher) sowie mobile Geräte, z.B. Gabelstapler und Hublifte.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Sachschäden, durch z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Naturgewalten (Hochwasser, Erdbeben, Sturm, Frost etc.) sowie Brand, Blitzschlag oder Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie eintretende Sachschäden während der Dauer von Transporten (ausgenommen Seetransporte).
Mitversichert sind im Fall eines Teilschadens unter anderem auch die Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten (auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten) sowie der finanzielle Aufwand für De- und Remontage.
Wer an stationäre Maschinen denkt, findet sich rasch in einem Produktionsbetrieb wieder. Von der Hobelmaschine im Holzbetrieb bis hin zu Laserschweißanlagen, kommen uns gängige Bilder in den Sinn. Doch auch in der Hotellerie und in der Gastronomie, sind stationäre Maschinen, wie etwa Großküchentechnik, Kühl- und Klimaanlagen, sowie im Wellnessbereich, die Schwimmbadtechnik oder Wasseraufbereitungsanlage im Dauereinsatz.
Die stationäre Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehene eintretende Sachschäden. Dazu zählen:
- Bedienungsfehler; Ungeschicklichkeit; Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Sturm; Frost oder Eisgang
- Über- oder Unterdruck; Kurzschluss; Überspannung