Advent

Advent,

Advent, ein Lichtlein brennt.

Womit ich bereits beim heutigen Thema bin: Besonders in der Advents- und Weihnachtszeit werden, um es sich gemütlich und heimelig zu machen, gerne Kerzen angezündet. Sei es in Laternen, auf Adventkränzen oder Gestecken und nicht zuletzt auf den Christbäumen. Solange man in der Nähe ist und das offene Licht unter Kontrolle hat, geht auch keine wirklich große Gefahr davon aus und man kann die gemütliche Atmosphäre genießen. Beim Verlassen des Raumes sollten die Kerzen aber auf jeden Fall immer gelöscht werden. Mit dem Austrocknen der Gestecke, Zweige usw. steigt natürlich auch die Gefahr eines Brandes. Niemals sollte man Tiere allein in Räumen lassen in denen Kerzen brennen. Oft schon wurden Tiere dadurch zu Auslösern von Bränden.

Seitens der Versicherungen werden Brandschäden, nach einem oben beschriebenen, sorglosen Verhalten u. U. als „grob fahrlässig“ eingestuft. Bei älteren Versicherungsverträgen gilt die „grobe Fahrlässigkeit“ nicht überall als mitversichert und die Versicherung bleibt eventuell sogar leistungsfrei! (Ob tatsächlich grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, wird nicht von der Versicherung sondern nach Prüfung des Einzelfalles vom Gericht festgestellt!) 

Bei den neuen Tarifgenerationen hingegen gilt die grobe Fahrlässigkeit mittlerweile bei fast allen Versicherern bis zu 100% als mitversichert.

Trotz alledem: Brandschäden sind, selbst wenn der Schaden finanziell voll gedeckt ist, für die Betroffenen immer höchst unangenehm. Bei sorgsamem Umgang sollte aber nichts passieren. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Advent!

Staatl.gepr. Versicherungsmakler Martin König                                                                                                                                             Akad.Vkfm. Franz Höher

                                                              

                               Akad.Vkfm. Christian Hofer