COVID-19 und Reiseversicherung

Versicherungsschutz bei COVID-19 ist gegeben, wenn die für die geplante Reise notwendigen Erfordernisse (ausreichende Impfung oder Immunisierung) – vor Antritt der Reise – erfüllt werden.

Stornokosten werden von der Versicherung übernommen, wenn die versicherte Person aus folgenden Gründen die Reise nicht antreten kann:

  • Erkrankung an COVID-19 oder eine positiver PCR-Test.
  • Ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person ist an COVID-19 erkrankt, und die dringende Anwesenheit der versicherten Person ist erforderlich.
  • Quarantäne aufgrund von Kontakt mit einer COVID-19-positiven Person.

Hingegen werden die Stornokosten nicht übernommen,

  • wenn Sie eine mögliche Quarantäne bei der Ein- bzw. Ausreise vermeiden wollen,
  • wenn Sie sich sorgen um eine Ansteckung machen, weil die Fallzahlen am Urlaubsort gestiegen sind,
  • wenn Hotel oder Fluglinie, etc. seine Leistungen nicht erbringen kann (z.B. Lockdown) und die Reise deswegen abgesagt wird.

Krankenversicherungsschutz für COVID-19 besteht während der Reise für Länder ohne Reisewarnung. Für Länder mit Reisewarnung entfällt der Schutz. Die jeweils aktuellen Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland finden ist unter www.bmeia.gv.at.

Generell unterliegt die Situation um COVID-19 laufenden Veränderungen. Bitte beachten Sie daher immer die aktuell gültigen Einreise- bzw. Aufenthaltsbestimmungen um sicher und mit gutem Gefühl reisen zu können.

Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.

Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens

Akad. Vkfm.

Christian Hofer