Sonderinfo: Nationalratsentscheidung
Bezugnehmend auf den am 22.03.2024 in der Kleinen Zeitung erschienenen Artikel von Christina Traar, haben wir folgende Sonderinformation für euch.
In dem Artikel berichtet Frau Traar, dass der Nationalrat am Donnerstag einstimmig beschlossen hat, dass in Zukunft, Personen, die durch einen fallenden Ast verletzt werden, beweisen müssen, dass der Besitzer des Baumes seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Solltet ihr in Zukunft von diesem Thema betroffen sein, kann euch eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung bzw. eine Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche helfen, bzw. würde solch eine Versicherung berechtigte Ansprüche decken.
Kommt gerne bei uns vorbei uns lasst euch zu diesem Thema beraten.
Wir freuen uns auf euch!