Unterversicherung durch ungewöhnlich hohe Preissteigerung

Bei einer Sachversicherung (z.B. Eigenheim) wird vor Abschluss des Vertrages der Wert der Wohn- und Nebengebäude, des Inhaltes und der eventuell bestehenden baulich/technischen Anlagen (z.B. Photovoltaikanlage) ermittelt, um diesen Wert dann als Versicherungssumme im Vertrag anführen zu können. Für die Ermittlung der Versicherungssumme verwenden die Versicherer Richtwerte, abhängig von Größe und Bauweise. Die Versicherungssumme stellt die maximale Leistung der Versicherung pro Schadensfall dar und muss dem tatsächlichen Wert entsprechen. Eine Unterversicherung besteht, wenn die gewählte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der Sache(n), und kann im Falle eines Schadens zur Folge haben, dass der Schaden nicht ausreichend gedeckt ist bzw. die Versicherung den Einwand erheben kann, dass Sie unterversichert waren und den Schaden nur anteilig bezahlt. Damit auch die jährlichen Preissteigerungen – diese werden durch die Statistik Austria monatlich erhoben und sind online für jeden einsehbar – in den Verträgen gedeckt sind und es hier zu keiner Unterversicherung kommt, findet zur jeweiligen Hauptfälligkeit eine Indexanpassung statt. Im Normalfall ist diese jährliche Anpassung ausreichend. Aufgrund der aktuellen außergewöhnlichen hohen Steigerungen (Baukostenindex 14%) die von September 2020 auf September 2021 stattfanden, kann es allerdings bei Verträgen in denen dieser hohe Anstieg noch nicht berücksichtigt wurde, zu einer unverschuldeten Unterversicherung kommen. Sollten Sie sich diesbezüglich unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, Ihre Verträge überprüfen zu lassen.