Unwetterschäden

Ein Thema, welches uns im August 2022 besonders betroffen hat.

Die Frage welche Versicherung hier für den Schaden aufkommt, stellt sich immer wieder. Wichtig ist hierzu den Unterschied zwischen „Sturmschäden“ und Schäden durch „außergewöhnliche Naturereignisse“ zu kennen. Nachstehend die Erklärung:

Im Rahmen der „normalen“ Sturmversicherung sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, sowie Erdrutsch in voller Höhe des Schadens gedeckt (max. Versicherungssumme lt. Polizze). Entsteht z.B. im Falle eines Erdrutsches (der von einem Geologen festgestellt wird) an einem versicherten Gebäude ein Schaden, steht dafür – bis hin zum Totalschaden – die volle Versicherungssumme zur Verfügung.

Unter den Begriffen „Erweiterter Elementargefahrenschutz“ bzw. „Außergewöhnliche Naturereignisse“ oder „KAT-Deckung“ (Katastrophendeckung) versteht man Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, sowie Lawinen und Lawinenluftdruck. Hier gibt es

Unterschiede bei den einzelnen Versicherern:

Die meisten Gesellschaften decken diesen Bereich tariflich nur mit sehr geringen Summen zwischen rd. € 4.000.- bis          € 10.000.- für Schäden an Gebäuden ab. (Für Inventarversicherungen gilt sinngemäß das gleiche.) Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit einer Erhöhung der KAT-Deckung bis maximal 50% der Versicherungssumme für Katastrophenschäden an.

Besonders zu beachten wäre, dass es bestimmte Altverträge gibt, bei denen standardmäßig die 50% KAT-Deckung mitversichert ist. Daher bitte bei Konvertierungen besonders auf diese Deckungserweiterung achten.

Für eine genaue Überprüfung Ihrer Verträge – stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens
Akad. Vkfm. Christian Hofer