Urlaub ohne Probleme

Um den geplanten Urlaub stressfrei genießen zu können, macht es Sinn sich bereits im Zuge der Planung auch Informationen über das jeweilige Reiseziel-Land einzuholen. Bei Anreise mit dem Auto betrifft dies auch die Länder, die nur durchfahren werden.

Hier ein paar Punkte auf die zu achten sind:

In einigen Nachbarstaaten wird die bei uns geltende Toleranzfrist für ein abgelaufenes §57a –  „Pickerl“ nicht anerkannt und streng bestraft.

Unterschiede gibt es auch bezüglich verpflichtend mitzuführender, zusätzlicher Ausrüstung wie Reserve- Lampenbox, Abschleppseil usw. Es empfiehlt sich über das jeweilige Land die konkreten Bestimmungen einzuholen. Zu beachten sind auch die jeweiligen Alkohol- und Rauchverbote sowie die benötigten Papiere für mitreisende Tiere.

Bei grenzüberschreitenden Fahrten mit einem geborgten Fahrzeug, z.B. mit einem geliehenen Wohnmobil, soll man eine Benützungsbewilligung und Vollmacht des Zulassungsbesitzers mitführen.

Ein diesbezügliches, mehrsprachiges Formular kann man einfach vom Internet bzw. auf unserer Homepage unter „www.vb-hoeher.at“ herunterladen.

Dauerbrenner dieser „Hit-Liste“ ist nach wie vor die IVK – die Internationale Versicherungskarte, allgemein als „Grüne Karte“ bekannt, welche jedoch mittlerweile weiß ist. Diese wird kostenlos ausgestellt und dient bei Kontrollen als Nachweis einer bestehenden Versicherung. Bitte immer das Ablaufdatum kontrollieren, bei Bedarf rechtzeitig anfordern und zusammen mit einem europäischen Unfallbericht im Auto mitführen.

Wir wünschen einen angenehmen Urlaub!

Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens
Akad. Vkfm. Christian Hofer