Was ist die Führerscheinklausel?
Stellen Sie sich vor Sie, oder Ihr Kind fahren mit einem Motorrad oder Traktor und verletzen sich. Sie oder Ihr Kind haben aber nur die Lenkberechtigung für die PKW Klasse B. Deckt hierbei die private Unfallversicherung den entstandenen Schaden?
-NEIN-
Die Führerscheinklausel ist eine wichtige Regelung im österreichischen Versicherungsrecht, die sicherstellen soll, dass nur berechtigte und fähige Fahrer/innen ein dementsprechendes Fahrzeug steuern. Diese Klausel besagt, dass der Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn der/die Fahrer/in des Fahrzeugs im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Wenn ein/eine Fahrer/in ohne gültigen Führerschein einen Unfall verursacht, kann die Versicherung ihre Leistungen verweigern. Dies bedeutet, dass der/die Versicherte selbst für den entstandenen Schaden aufkommen muss, bzw. keine Leistung für eine eventuelle Dauerinvalidität erhält, was erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Fahrzeughalter/innen sicherstellen, dass alle Fahrer/innen ihres Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis bzw. Lenkberechtigung für dieses besitzen.
So deckt die Unfallversicherung also nicht den entstandenen Schaden bei Fahren mit Fahrzeugen für die keine Lenkberechtigung vorliegt.
Wenn sie nähere Informationen betreffend Führerscheinklausel möchten, stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens
Akad. Vkfm. Christian Hofer