Wer muss für den Schimmel-Schaden aufkommen?
Gerade zu den kalten Jahreszeiten kann sich Schimmel bei schlecht gedämmten Häusern leicht verbreiten.
Hier stellt sich immer die Frage wer muss für den Schaden aufkommen? Mieter? Vermieter? Oder doch die Versicherung?
Um festzustellen, ob der Schimmel aufgrund von einem Fehlverhalten des Mieters oder Vermieters aufgetaucht ist, oder doch durch einen Leitungswasserschaden zu Stande gekommen ist, braucht es eine gründliche Prüfung, hierzu wird meistens ein Sachverständiger hinzugezogen.
Der Sachverständige begutachtet den Schaden und stellt den Grund dafür fest. Danach wird die Schuldfrage geklärt.
Nicht ausreichendes Lüften und Heizen, sowie das Platzieren von Möbeln an den kalten Außenwänden kann zu Schimmelbefall führen. In diesem Fall ist der Mieter für die Beseitigung und Sanierung zuständig.
Bei Baumängeln wie z.B. schlechte Dämmung, undichte Fenster und Türen, usw. muss der Vermieter die Kosten tragen.
In der Regel kann man sagen, dass die Haushaltsversicherung nicht die Schäden in Bezug auf Schimmelbefall übernimmt, außer der Schaden bildet sich als unmittelbare Folge eines Leitungswasserschadens wie z.B. eines Rohrbruches.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Schimmelproblem von der Haushaltsversicherung gedeckt wird, beraten wir Sie gerne.
Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens
Akad. Vkfm. Christian Hofer