Wohnungswechsel

Besonders wenn es um die Haushaltsversicherung geht, kommt es bei einem Wohnungswechsel, speziell im Falle einer gewünschten Kündigung immer wieder zu Missverständnissen und Unklarheiten. Bei Übersiedelung gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Der bestehende Vertrag wird in die neue Wohnung mitübernommen. Der bestehende Vertrag wird weitergeführt und auf die Daten der neuen Wohnung angepasst (Tarif und Summen). Das Übersiedlungsrisiko ist in diesem Fall mitversichert.
  2. Der bestehende Vertrag für die „Altwohnung“ soll aufgelöst werden. Bei Übersiedlung in eine neue Wohnung gibt es ein außerordentliche Kündigungsrecht. Um dieses geltend zu machen ist folgendes zu beachten:

Hierbei handelt es sich um ein 2-stufiges Kündigungsverfahren, wobei die Kündigung vor Übersiedelung (Anmeldung in der neuen Wohnung) bei der Versicherung einlangen muss. Um diese Kündigung dann zu vervollständigen muss nach Anmeldung in der neuen Wohnung der Meldezettel an den Versicherer nachgereicht werden.

Da es sich hierbei um ein außerordentliches Kündigungsrecht handelt, kommt es immer wieder vor, dass von den Versicherungsunternehmen der vertraglich vereinbarte Laufzeitrabatt eingefordert wird. Hierbei gibt es aber verschiedenste Lösungsmöglichkeiten.

Wichtig zu beachten in diesem Fall ist, dass kein Versicherungsschutz für das Übersiedelungsrisiko besteht.

Um Deckungslücken zu vermeiden empfiehlt es sich jedenfalls mit ihrer Versicherungsfachfrau/-mann in Kontakt zu treten.

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Versicherungsmakler des Vertrauens

 

Akad. Vkfm.

Christian Hofer

Weiz, 15.09.2022